Wir setzen uns für gute Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Brandenburg ein. Im Mittelpunkt stehen die pädagogischen, personellen, finanziellen, räumlichen und ernährungsbezogenen Rahmenbedingungen sowie eine angemessene, rechtskonforme Finanzierung.
Der LKEB fördert den Austausch zwischen Elternvertretungen, Kindertagesstätten, Kindertagespflege, Trägern, Verwaltung und Politik. Seine Stellungnahmen gibt er gegenüber den für Kindertagesbetreuung und Schulangelegenheiten zuständigen Ministerien ab. Darüber hinaus vertritt er die Interessen der Eltern gegenüber Landtag und Öffentlichkeit.
Die zuständigen Ministerien hören den LKEB in allen wesentlichen Fragen der Kindertagesbetreuung an. Dazu zählen insbesondere geplante Änderungen des Landesrechts der Kindertagesbetreuung, die Ausgestaltung von Förderprogrammen des Landes und landesweite Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Zu Schulangelegenheiten soll der LKEB gehört werden, soweit sie den Übergang in die Grundschule, die Zusammenarbeit von Schule und Hort oder den Ganztag betreffen.
Grundlagen sind § 6a KitaG Brandenburg, die Kitaelternbeiratsverordnung (KitaEBV) und die von der Mitgliederversammlung am 29. November 2025 beschlossene Geschäftsordnung des LKEB.
Die gewählten Elternvertretungen bringen ihre Perspektiven aus den Landkreisen, den kreisfreien Städten und der Kindertagespflege ein. Beschlüsse fasst die Mitgliederversammlung.
Die in den LKEB gewählten Elternvertretungen bilden die Mitgliederversammlung. Sie wählt den Vorstand, beschließt die Geschäftsordnung und fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Jede gewählte Elternvertretung hat eine Stimme; ist sie verhindert, stimmt ihre Stellvertretung.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand aus den gewählten Elternvertretungen. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung ein, bereitet Tagesordnung und Beschlüsse vor und leitet die Versammlung durch eines seiner Mitglieder.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertretung. Die Sprecherin oder der Sprecher vertritt den LKEB nach außen und leitet die von den Ministerien erhaltenen Informationen und Dokumente an Vorstand und Mitgliederversammlung weiter.
Für fachliche Themen kann die Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen einsetzen. Die Sitzungen des LKEB sind grundsätzlich öffentlich. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, unabhängig, überparteilich und ohne konfessionelle Bindung.
Elternvertretung findet auf mehreren Ebenen statt. Entscheidend ist, ob ein Anliegen die einzelne Einrichtung, den Landkreis oder die kreisfreie Stadt oder das ganze Land betrifft.
Bei Fragen zum Alltag, zur Konzeption oder zu Abläufen sind Leitung und Träger erste Ansprechpartner. Eltern wirken über die Elternversammlung und den Kita-Ausschuss der Einrichtung mit.
Der Kreiskitaelternbeirat ist in allen wesentlichen Fragen der Kindertagesbetreuung seines Gebiets anzuhören, etwa zur Bedarfsplanung und Qualitätsentwicklung. Er nimmt gegenüber Landkreis oder kreisfreier Stadt und Jugendhilfeausschuss Stellung, nicht zu einzelnen Einrichtungen oder Trägern.
Der LKEB wird von den zuständigen Ministerien zu landesweiten Fragen angehört, etwa zu Änderungen des Landesrechts, zu Förderprogrammen und zur Qualitätsentwicklung.
E-Mail: brandenburg-havel@lkeb.de
E-Mail: elbe-elster@lkeb.de
E-Mail: ffo@lkeb.de
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